Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von
V3 digital experience GmbH
Gewerbestrasse 6
CH-6330 Cham
im Folgenden: Auftragnehmer -
Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen
1.1 Allgemeines
1.1.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der genaue Leistungsumfang wird individuell zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden vereinbart.
1.1.2 Der Auftragnehmer schliesst keine Verträge mit Konsumentinnen oder Konsumenten (Privatpersonen) im Sinne des Schweizer Obligationenrechts.
1.1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die wiederum Unteraufträge vergeben dürfen. Der Auftragnehmer bleibt – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – alleiniger Vertragspartner. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn berechtigte Interessen des Kunden dem entgegenstehen.
1.1.4 Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und weiteren schriftlich vereinbarten Vertragsdokumenten gehen letztere vor.
1.1.5 Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.2 Mitwirkungspflichten des Kunden
1.2.1 Der Kunde stellt sicher, dass bereitgestellte Inhalte (Texte, Bilder etc.) keine Rechte Dritter verletzen. Eine rechtliche Prüfung durch den Auftragnehmer erfolgt nicht.
1.2.2 Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und korrekte Informationen, Daten und Zugänge zur Verfügung zu stellen.
1.2.3 Die Bereitstellung von Materialien wie Grafiken oder Videos obliegt dem Kunden. Fehlen diese, kann der Auftragnehmer auf Stockmaterial zurückgreifen oder Platzhalter verwenden.
1.2.4 Soweit erforderlich, verpflichten sich beide Parteien zum Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach den Vorgaben des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) bzw. – sofern anwendbar – nach Art. 28 DSGVO.
1.2.5 Verzögerungen durch verspätete Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
1.2.6 Bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten kann der Auftragnehmer entstehenden Mehraufwand gesondert berechnen.
Teil 2 – Onlineauftritte und Technik
2.1 Webseitenerstellung (agil)
2.1.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Umsetzung auf Basis agiler Methoden.
2.1.2 Vertragsgegenstand ist die Entwicklung oder Erweiterung von Webseiten. Diese Verträge sind Werkverträge im Sinne von Art. 363 ff. OR.
2.1.3 Leistungen werden basierend auf einer Kundenanfrage und einem daraus resultierenden Angebot erbracht.
2.1.4 Kundenwünsche sind möglich und werden bei schriftlicher Zustimmung Bestandteil des Vertrags. Zusatzleistungen müssen separat vereinbart werden.
2.1.5 Nach Fertigstellung erfolgt die Aufforderung zur Abnahme.
2.1.6 Der Kunde stellt alle benötigten Daten rechtzeitig zur Verfügung.
2.1.7 Prüfung von Rechten oder Einbindung spezieller Tools erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
2.1.8 Optimierung erfolgt für aktuelle Versionen der gängigen Browser. SEO-Leistungen sind nur bei gesonderter Vereinbarung geschuldet.
2.1.9 Wartungsangebote erfolgen optional und separat. Ohne Vereinbarung liegt die Verantwortung für Aktualisierungen beim Kunden.
2.2 Webseitenerstellung (Lasten- und Pflichtenheft)
2.2.1 Sofern auf Basis von Lasten- und Pflichtenheft gearbeitet wird, gelten folgende Punkte.
2.2.2 Vertragsgegenstand ist die Umsetzung gemäss technischer und gestalterischer Kundenvorgaben.
2.2.3 Der Kunde erstellt ein Lastenheft, auf dessen Basis der Auftragnehmer ein Pflichtenheft formuliert.
2.2.4 Das Pflichtenheft wird vom Kunden freigegeben. Bei Uneinigkeit kann der Vertrag beendet werden. Aufwendungen werden in Rechnung gestellt.
2.2.5 Nach Abnahme des Pflichtenhefts gelten die Inhalte als verbindlich.
2.2.6 Ein Zeit- und Arbeitsplan kann Vertragsbestandteil werden.
2.2.7 Der Kunde stellt alle Daten rechtzeitig bereit. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
2.2.8 Fehler sind schriftlich zu melden. Der Auftragnehmer bemüht sich um Korrektur.
2.2.9 Rechteprüfung oder Tools werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung übernommen.
2.2.10 Optimierung erfolgt für aktuelle Browser. SEO ist nur bei Vereinbarung geschuldet.
2.2.11 Wartung ist optional und muss separat vereinbart werden.
2.3 Wartung und Betreuung
2.3.1 Wartungsverträge können separat vereinbart werden.
2.3.2 Inhalt sind die Fehlerbehebung und anlassbezogene Aktualisierung. Regelmässige Wartung ist individuell zu vereinbaren.
2.3.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für vom Kunden verursachte Fehler.
2.3.4 Inhalte (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung) sind nicht Teil der technischen Wartung.
Teil 3 – Content-Erstellung
3.1 Texte / Copywriting
3.1.1 Inhalte werden individuell vereinbart.
3.1.2 Zwei Korrekturschleifen sind inkludiert. Weitere Änderungen sind kostenpflichtig.
3.1.3 Veröffentlichung erfolgt nach Freigabe. Frühzeitige Veröffentlichung gilt als Abnahme.
3.1.4 Haftung für nachträgliche Fehler erfolgt nur im Rahmen der allgemeinen Haftungsregeln.
3.2 Design (Grafiken und Logos)
3.2.1 Inhalte werden individuell vereinbart.
3.2.2 Kunde stellt Anfrage; Angebot erfolgt daraufhin.
3.2.3 Notwendige Daten sind vorab zu liefern. Mehraufwand wird berechnet.
3.2.4 Zwei Korrekturschleifen sind inkludiert. Weitere Änderungen gegen Aufpreis.
3.2.5 Designs werden zur Abnahme übermittelt.
3.2.6 Nutzungsrechte werden zweckgebunden eingeräumt. Exklusive Rechte nur bei Logos. Entwürfe dürfen nicht verwendet oder weitergegeben werden.
3.2.7 Rechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung über.
Teil 4 – Marketing
4.1 SEO
Massnahmen werden auf Erfahrungswerten oder Anweisung des Kunden basierend durchgeführt. Ein konkreter Erfolg wird nicht geschuldet.
4.2 SEA-Kampagnen
Leistung umfasst Vorschläge zu Keywords und Anzeigenschaltung nach Freigabe. Rechtliche Prüfung der Keywords obliegt dem Kunden. Kosten für Anzeigen trägt der Kunde.
4.3 Werbeanzeigen
4.3.1 Unterstützung bei Konzeption und Schaltung von Anzeigen.
4.3.2 Beratung zur Optimierung, jedoch ohne Erfolgsgarantie.
4.3.3 Inhalte liegen in Verantwortung des Kunden. Rechtliche Prüfung erfolgt nicht.
4.3.4 Abnahme durch den Kunden ist Voraussetzung für Veröffentlichung.
4.3.5 Kosten für Anzeigen sind vom Kunden zu tragen.
Teil 5 – Weitere Bestimmungen
5.1 Preise und Vergütung
Vergütung wird individuell im Angebot geregelt.
5.2 Abnahme
Bei Werkverträgen gilt das Werk als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach Aufforderung widerspricht.
5.3 Mängelgewährleistung
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zu Ansprüchen. Die Verjährungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des OR.
5.4 Rechte, Werbung und Erwähnung
5.4.1 Nutzungsrechte werden nach vollständiger Zahlung eingeräumt.
5.4.2 Der Auftragnehmer darf Referenzen öffentlich zeigen.
5.4.3 Ein Hinweis auf den Auftragnehmer im Footer oder Impressum ist zulässig.
5.5 Vertraulichkeit
Vertrauliche Informationen werden geschützt. Diese Pflicht gilt zeitlich unbegrenzt.
5.6 Haftung und Freistellung
5.6.1 Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden ist unbegrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf typische Schäden beschränkt.
5.6.2 Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, wenn diese auf einem Verstoss des Kunden beruhen.
5.7 Schlussbestimmungen
5.7.1 Es gilt das materielle Recht der Schweiz. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
5.7.2 Gerichtsstand ist Cham (ZG), Schweiz. Vertragssprache ist Deutsch.
5.7.3 Änderungen der AGB sind mit zweiwöchiger Ankündigung möglich. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die Änderungen als akzeptiert.